Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen zwischen Herst Verhuur und dem Kunden im Zusammenhang mit der Vermietung von Toilettenanhängern.
2. Mietdauer und Reservierungen
2.1 Die Mietzeit beginnt zum vereinbarten Datum und endet zum vereinbarten Mietende, sofern zwischen Vermieter und Mieter nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
2.2 Reservierungen erfolgen nach Verfügbarkeit und müssen rechtzeitig erfolgen.
2.3 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter Änderungen der Reservierung unverzüglich mitzuteilen.
3. Pflichten des Vermieters
3.1 Der Vermieter gewährleistet, dass der Toilettenanhänger bei Übergabe in ordnungsgemäßem Zustand und funktionsfähig ist.
3.2 Tritt während der Mietzeit ein Mangel oder eine Störung auf, wird der Vermieter alle Anstrengungen unternehmen, diese schnellstmöglich zu beheben.
3.3 Der Vermieter haftet nicht für Schäden, Verluste oder Unannehmlichkeiten, die durch einen Defekt oder eine Fehlfunktion des Toilettenanhängers entstehen.
4. Pflichten des Mieters
4.1 Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Nutzung und Wartung des Toilettenanhängers während der Mietdauer verantwortlich.
4.2 Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass der Toilettenwagen entsprechend den Vorgaben des Vermieters an einem geeigneten und gut erreichbaren Ort abgestellt wird.
4.3 Für sämtliche Schäden am Toilettenanhänger während der Mietzeit haftet der Mieter, es sei denn, diese Schäden sind auf normale Abnutzung oder einen Mangel zurückzuführen, der nicht vom Mieter zu vertreten ist.
5. Zahlung
5.1 Der Mieter hat den Mietpreis sowie etwaige Nebenkosten wie beispielsweise Fahrt- und Reinigungskosten entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu entrichten.
5.2 Im Falle einer Stornierung einer Reservierung kann der Vermieter Stornierungskosten in Rechnung stellen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
5.3 Kommt der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, behält sich der Vermieter vor, weitere Leistungen einzustellen sowie etwaige Inkassomaßnahmen einzuleiten.
6. Haftung
6.1 Für Schäden, die durch die Benutzung des Toilettenanhängers entstehen, haftet der Vermieter nicht, es sei denn, diese Schäden beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters.
6.2 Der Mieter haftet für sämtliche Schäden oder Verletzungen, die während der Mietdauer durch unsachgemäßen Gebrauch oder Missbrauch des Toilettenanhängers entstehen.
7. Höhere Gewalt
7.1 Im Falle höherer Gewalt, wie beispielsweise Naturkatastrophen, Streiks, Feuer oder anderen unvorhergesehenen Umständen, haftet der Vermieter nicht für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen.
7.2 Im Falle höherer Gewalt wird der Vermieter alle Anstrengungen unternehmen, den Mieter schnellstmöglich zu informieren und eine geeignete Lösung zu finden.
8. Streitigkeiten
8.1 Sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Vermieter und dem Mieter werden zunächst dem zuständigen Gericht am Geschäftssitz des Vermieters vorgelegt.
8.2 Der Vertrag unterliegt niederländischem Recht.